Out of the As©hes
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
Jugendliche von 7 -16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten mit gültigem und unterschriebenem Erziehungsbeauftragungsformular Zutritt. Das gleiche gilt für Jugendliche von 16-18 Jahren, die nach 24 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände bleiben möchten. Säuglingen und Kleinkindern bis einschließlich dem 6. Lebensjahr ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher Boxen ist zu vermeiden. Der Gebrauch von Ohrenstöpseln wird dringend empfohlen.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Verkauf und das Anbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art ist ohne die Genehmigung des Veranstalters strikt untersagt.
Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, Plastikflaschen, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras ist ausdrücklich gewünscht. Die Veröffentlichung des entstandenen Materials darf nach Rückmeldung bei dem Veranstalter privat veröffentlicht werden. Für zu einem kommerziell Zweck veröffentlichtes Material behalten wir uns die Berechnung einer Gebühr vor, dessen Höhe Verhandlungsbasis ist.
Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Aus Kulanz kann bei schwerwiegenden Gründen auf dieses Recht verzichtet werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
Das Parken beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Parkplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt.. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes.
Das Parken auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden. Wir verweisen auf unsere AGBs.
Es ist kein Vertrag zur Bewachung des Parkplatzes abgeschlossen worden, deswegen haftet jeder Autobesitzer und –halter selbst für sein Fahrzeug
Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Auch unerwünscht sind NS-Anhänger, Anstecker etc. und alles andere was für Intolleranz und die Verherrlichung davon steht. Bei erscheinen mit diesen Symbolen werden die Träger ohne Erstattung ihres Eintrittspreises vom Festivalgelände verwiesen.
Wir wünschen EUCH ein großartiges und unvergessliches Festival!
Das Out of the As©hes Team